Bestrahlung
Warum manche Cannabisblüten mit ionisierenden Strahlen behandelt werden – und was dabei tatsächlich passiert.
Zusätzlich eingeblendet werden Strahlenarten, Wirkmechanismen, Dosisangaben, Studienergebnisse und methodische Grenzen. Die grundlegende Einordnung bleibt gleich.
Bei der Bestrahlung werden Cannabisblüten nach der Ernte kontrolliert mit ionisierender Strahlung behandelt, um die Zahl vermehrungsfähiger Bakterien, Hefen und Schimmelpilze zu reduzieren.
Was bedeutet „bestrahlt“?
„Bestrahlt“ beschreibt einen Verarbeitungsschritt nach der Ernte. Die getrockneten Blüten werden für eine festgelegte Zeit einer genau dosierten Strahlung ausgesetzt. Sie wird eingesetzt, um Mikroorganismen so zu schädigen, dass sie sich nicht mehr oder deutlich schlechter vermehren können.
Das Verfahren ist aus der Aufbereitung von Arzneimitteln, Medizinprodukten und pflanzlichen Rohstoffen bekannt. Bei medizinischen Cannabisblüten geht es vor allem darum, festgelegte mikrobiologische Qualitätsanforderungen einzuhalten.
Die Strahlung überträgt Energie. Das Produkt wird dabei nicht mit einer radioaktiven Substanz vermischt.
Direkte und indirekte Strahlenwirkung
Ionisierende Strahlung kann Biomoleküle direkt treffen oder zunächst Wasser und andere Moleküle ionisieren. Dabei entstehen kurzlebige reaktive Spezies, die unter anderem DNA schädigen können. Werden genügend kritische Schäden erzeugt, verlieren Mikroorganismen ihre Vermehrungsfähigkeit. Empfindlichkeit und notwendige Dosis unterscheiden sich zwischen vegetativen Bakterien, Hefen, Schimmelpilzen und widerstandsfähigen Sporen.
Warum werden Cannabisblüten bestrahlt?
Cannabisblüten sind ein pflanzliches Arzneimittel. Wie bei anderen pflanzlichen Ausgangsstoffen können sich auf ihnen natürlicherweise Mikroorganismen befinden. Weitere Keime können bei Ernte, Trocknung, Verarbeitung oder Lagerung hinzukommen.
Für ein Arzneimittel gelten definierte Qualitätsanforderungen. Das ist besonders relevant, weil manche Patientinnen und Patienten ein geschwächtes Immunsystem besitzen. Bestrahlung kann die mikrobielle Belastung stark senken, ohne die Blüten mit hoher Temperatur oder flüssigen Desinfektionsmitteln behandeln zu müssen.
Eine Behandlung kann die mikrobielle Belastung sehr stark reduzieren. Sie garantiert aber nicht automatisch die vollständige Abwesenheit jedes lebensfähigen Mikroorganismus.
Welche Verfahren gibt es?
Im Zusammenhang mit Cannabis werden vor allem Gamma-, Elektronen- und Röntgenstrahlung genannt. Alle gehören zur ionisierenden Strahlung, unterscheiden sich aber in ihrer Erzeugung und darin, wie tief sie in ein Produkt eindringen.
Dosis und Eindringtiefe
Die absorbierte Dosis wird in Gray angegeben: 1 Gray entspricht 1 Joule absorbierter Energie pro Kilogramm Material. In der industriellen Behandlung wird meist Kilogray (kGy) verwendet. Die tatsächlich geeignete Dosis hängt unter anderem von Ausgangskeimzahl, Zielorganismen, Packungsgeometrie, Dichte und gewünschter Keimreduktion ab und muss für den Prozess validiert werden.
| Gamma | Kontinuierlich emittierende Radionuklidquelle; gute Durchdringung auch größerer Packeinheiten, vergleichsweise niedrige Dosisleistung. |
|---|---|
| E-Beam | Elektrisch erzeugt und abschaltbar; sehr hohe Dosisleistung und kurze Behandlungszeit, aber begrenztere Durchdringung. |
| Röntgen | Elektrisch erzeugt; höhere Durchdringung als Elektronenstrahlen, allerdings entsteht Röntgenstrahlung mit geringerem energetischem Wirkungsgrad. |
Werden die Blüten dadurch radioaktiv?
Nein. Bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Behandlung werden die Blüten nicht selbst zu einer Strahlenquelle. Das lässt sich mit einer Röntgenaufnahme vergleichen: Nach der Untersuchung strahlt der Körper nicht weiter.
Bei Gammastrahlung befindet sich die radioaktive Quelle gekapselt in der Anlage und kommt nicht mit dem Produkt in Berührung. Elektronen- und Röntgenanlagen werden elektrisch betrieben und können abgeschaltet werden.
Energiegrenzen sollen Kernreaktionen verhindern
Die deutsche AMRadV legt für die Behandlung von Arzneimitteln Bedingungen an Strahlenquelle und maximale Energie fest. Offene radioaktive Stoffe dürfen nicht verwendet werden; umschlossene Quellen dürfen das Arzneimittel nicht berühren. Für Elektronen- und Röntgenstrahlung gelten Energiegrenzen beziehungsweise Nachweispflichten, damit keine schädlichen Kernreaktionen und keine relevanten Radionuklide entstehen.
Verändert die Bestrahlung THC, CBD oder Terpene?
Untersuchungen fanden bei üblichen Verfahren meist keine bedeutsamen Veränderungen der gemessenen THC- und CBD-Gehalte. Bei einigen flüchtigen Terpenen wurden dagegen teilweise Rückgänge beobachtet. Wie groß diese ausfallen, kann von Sorte, Verfahren, Dosis, Verpackung und Messmethode abhängen.
Cannabinoide
Terpene und Geruch
Was Bestrahlung nicht leisten kann
Bestrahlung ist ein zusätzlicher Qualitätsschritt – kein Ersatz für sauberen Anbau, kontrollierte Trocknung, geeignete Lagerung und Chargenprüfung.
| Keine Qualitätsreparatur | Schlecht angebautes oder falsch gelagertes Pflanzenmaterial wird durch Bestrahlung nicht automatisch hochwertig. |
|---|---|
| Nicht zwingend steril | Abhängig von Dosis und Widerstandsfähigkeit können einzelne Mikroorganismen oder Sporen verbleiben. |
| Mykotoxine | Bereits gebildete Pilzgifte werden durch die Keimreduktion nicht zuverlässig entfernt. |
| Keine Wirkungsgarantie | „Bestrahlt“ oder „unbestrahlt“ sagt allein nichts darüber aus, wie gut ein Arzneimittel bei einer bestimmten Person wirkt. |
| Nur ein Qualitätsmerkmal | Entscheidend sind die gesamte Herstellung, Produktspezifikation, Charge, Lagerung und pharmazeutische Prüfung. |
Warum niedrige Keimzahlen nicht die ganze Geschichte erzählen
Eine 2025 veröffentlichte kleine Studie bestätigte eine deutliche Reduktion kultivierbarer Mikroorganismen, fand aber weiterhin einzelne lebensfähige Pilze, Pilz-DNA und Mykotoxine. Aufgrund der kleinen Stichprobe lässt sich das Ergebnis nicht auf jedes Produkt übertragen. Es unterstreicht jedoch, dass Kontaminationskontrolle bereits im Anbau beginnen und mehrere Prüfmethoden umfassen muss.
Wie ist die Bestrahlung in Deutschland geregelt?
Die Behandlung medizinischer Cannabisblüten mit ionisierenden Strahlen ist kein frei wählbarer, ungeregelter Arbeitsschritt. Für bestrahlte Cannabisarzneimittel gelten das Arzneimittelgesetz und die Verordnung über radioaktive oder mit ionisierenden Strahlen behandelte Arzneimittel.
Nach Angaben des BfArM muss für medizinisches Cannabis, das zur Keimzahlverminderung ionisierend bestrahlt wurde, eine entsprechende Zulassung nach § 7 AMG in Verbindung mit § 1 AMRadV vorliegen. Im Zulassungsverfahren werden unter anderem Bestrahlungsverfahren, Dosis, Keimzahlverminderung, Inhaltsstoffspektrum und Stabilitätsdaten betrachtet.
„Unbestrahlt“ bedeutet nicht automatisch besser und „bestrahlt“ nicht automatisch schlechter. Sinnvoller ist die Frage, ob die konkrete Charge ihre pharmazeutischen Qualitätsanforderungen erfüllt.
Häufige Fragen
Sind bestrahlte Cannabisblüten radioaktiv?
Nein. Bei den zugelassenen Verfahren wird Energie auf das Produkt übertragen, ohne es zu einer radioaktiven Strahlenquelle zu machen. Die Strahlenquelle kommt nicht offen mit den Blüten in Kontakt.
Warum werden nicht alle Cannabisblüten bestrahlt?
Ob eine Keimreduktion nötig ist, hängt von Herstellungsprozess, Ausgangskeimzahl, Produktspezifikation und regulatorischem Konzept ab. Manche Produkte erreichen ihre Anforderungen ohne diesen Schritt.
Ist bestrahltes Cannabis steril?
Nicht automatisch. Korrekt ist meistens „keimreduziert“. Das Ziel und die erreichte Reduktion hängen vom validierten Verfahren ab.
Gehen THC und CBD durch Bestrahlung verloren?
Mehrere Untersuchungen fanden bei üblichen Gamma-Dosen keine statistisch bedeutsamen Änderungen der gemessenen THC- und CBD-Gehalte. Das lässt sich dennoch nicht grenzenlos auf jedes Verfahren und jede Dosis übertragen.
Kann sich der Geruch verändern?
Das ist möglich. Einige Studien beobachteten Rückgänge bestimmter flüchtiger Terpene, andere fanden nur geringe Veränderungen. Auch Trocknung, Alter und Lagerung beeinflussen den Geruch.
Entstehen gefährliche Rückstände?
Die Behandlung hinterlässt keine radioaktive Substanz auf den Blüten. Wie bei jedem Herstellungsverfahren muss die Qualität des behandelten Arzneimittels bewertet und belegt werden.
Ist unbestrahlt grundsätzlich besser?
Nein. Der Bestrahlungsstatus allein erlaubt keine verlässliche Aussage über Reinheit, Frische, Wirkung oder Gesamtqualität einer Charge.
Wie erfahre ich, ob meine Sorte bestrahlt wurde?
Die Information findet sich je nach Produkt in den Hersteller- oder Produktunterlagen. Bei Unsicherheit kannst Du direkt bei der abgebenden Apotheke nachfragen.
Quellen
BfArM: Zulassung bestrahlter medizinischer Cannabisprodukte nach AMG und AMRadV
Bundesministerium der Justiz: AMRadV – Voraussetzungen für ionisierend behandelte Arzneimittel
BfArM: Anforderungen an Zulassungsanträge für bestrahlte Cannabisblüten
Toxins (2025): Pilze und Mykotoxine nach Gammastrahlung – Möglichkeiten und Grenzen
IAEA: Technische Unterschiede zwischen Gamma-, Elektronen- und Röntgenverfahren